Heilpraktiker
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker)
Im Heilpraktikergesetz sind Befugnisse gegenüber denen des Arztes eingeschränkt. Heilpraktikern ist es untersagt, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen, Geburtshilfe, Zahnheilkunde zu betreiben und bestimmte Infektionserkrankungen zu behandeln.
Heilpraktiker sind heilkundlich tätig. Sie dürfen Krankheiten diagnostizieren und behandeln und nutzen dafür vorwiegend Methoden der Naturheilkunde, der Volksheilkunde und der Alternativmedizin. Sie ergänzen damit das medizinische Angebot in Deutschland um die alternative Heilkunde.
Im Vordergrund steht die Förderung von Heilkräften im Menschen selbst, für die der Heilpraktiker praktische, natürliche und ganzheitliche Heilverfahren aus der Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin anbietet. Ergänzend können sie spezielle Behandlungsmethoden anbieten wie z.B. Chinesische Heilkunde mit Akupunktur, Homöopathie, Chiropraktik oder Osteopathie.